Grundlage für eine ordnungsmäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege ist auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.

Die Übernahme

Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse:

Sie liefert einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zur (Gegen-)Steuerung zu treffen.

Wir passen den

Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer. Die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

In Zusammenhang

mit dem Leistungsfeld "Buchhaltung" bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung
  • Abhol- und Zustellservice der Belege
  • ABC Analyse von Kunden und Lieferanten

Natürlich

besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Downloads

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Fahrtenbuchformular - praktisch und einfach zum Downloaden

Kassabuch

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Abrechnung von Reisekosten - ganz einfach mit unserem Formular

Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

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Lohnt es sich mit Skontoabzug zu bezahlen oder nicht? Mit unserem Skontorechner erhalten Sie mit nur einem Klick Antwort auf diese Fragen!

UID-Nummern Check

Um sich als Unternehmer von der Gültigkeit der MwSt-Nummer eines EU-Geschäftspartners überzeugen zu können, wurde EU-weit das Bestätigungsverfahren eingeführt. Hier können Sie die Gültigkeit einer MwSt-Nummer in einem bestimmten Land überprüfen.